Elternmitwirkung

Damit das Lernen an und in der Schule optimal gelingen kann, ist es wichtig, dass alle Beteiligten sich aktiv an dem Schulleben beteiligen und einbringen können. Dafür gibt es unter anderem die folgenden Gremien.

Klassenpflegschaft

Alle Erziehungsberechtigten aus einer Klasse bilden die Klassenpflegschaft. Zu Beginn jedes Schuljahres wählen die Eltern im Rahmen des ersten Elternabends in Ihrer Klasse die Klassenpflegschaftsvorsitzende/n und seine/n Stellvertreter/in.

Die beiden Klassenpflegschaftsvorsitzenden sind das Bindeglied zwischen den KlassenlehrerInnen und der Elternschaft und vertreten dabei die Interessen der Eltern. Dies betrifft besonders die allgemeinen Angelegenheiten in der Schule (Feste, Projekte, Ausflüge) und die Unterrichts- bzw. Erziehungsarbeit.

Schulpflegschaft

Alle Klassenpflegschaftsvorsitzende/n sowie die jeweiligen Stellvertreter/innen bilden die Schulpflegschaft. Die Schulpflegschaft ist an der Planung und Durchführung schulischer und außerschulischer Maßnahmen / Projekte beteiligt. Sie vertritt gemeinsam die Interessen der Elternschaft gegenüber der Schulleitung und den anderen Gremien an der Schule.  

Die Schulleitung nimmt deswegen beratend an den Sitzungen teil. 

Zu Beginn des Schuljahres wählt die Schulpflegschaft eine/n Schulpflegschaftsvorsitzende/n und sechs Vertreter für die Teilnahme an der Schulkonferenz.

Schulkonferenz

Die Schulkonferenz ist das höchste Mitwirkungsgremium an der Schule. In der Schulkonferenz arbeiten die gewählten VertreterInnen der Eltern und der Schule zusammen. Sowohl die Eltern als auch die Lehrer sind in gleicher Anzahl vertreten.

DIe Schulkonferenz hat vielfältige Aufgaben. Diese sind im Schulgesetz des Landes NRW genau geregelt und lassen sich auch unter dem Link (s. unten) finden.

 

Hier finden Sie weitere Informationen des Landes NRW zu den verschiedenen Mitwirkungsgremien.

 

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