Extreme Witterungsverhältnisse
Regelungen des Schulministeriums NRW
Bei plötzlich eintretenden extremen Witterungsverhältnissen entscheiden morgens die Eltern, ob der Schulweg für ihre Kinder zumutbar ist. Beenden Schulen den Unterricht vorzeitig, so sind die Schülerinnen und Schüler im Schulgebäude so lange zu betreuen, bis ein gefahrloser Heimweg möglich ist.
Die Eltern informieren die Schule unverzüglich (z. B. per Mail) darüber, dass ihr Kind am betreffenden Tag insofern am Unterricht nicht teilnehmen wird (vgl. Zf. 2.1 des Runderlasses des Kultusministeriums vom 29.05.2015 – BASS 12-52 Nr. 1).
Wenn wir, die GGS Körnerstraße, den Unterricht wegen extremer Wetterverhältnisse vorzeitig beenden müssen, verfahren wir wie folgt:
- Wir benachrichtigen die Eltern per Telefon und vereinbaren das Prozedere
- Sollten wir keinen Elternteil oder nahen Angehörigen (s. Telefonliste) telefonisch erreichen, wird das Kind weiter in der Schule betreut.
- Sollte das Kind nicht abgeholt werden können, wird es in der Schule weiter betreut.
- OGS/Betreuung bleiben geöffnet, sofern ein Bedarf besteht.