Bei plötzlich eintretenden extremen Witterungsverhältnissen entscheiden morgens die Eltern, ob der Schulweg für ihre Kinder zumutbar ist. Beenden Schulen den Unterricht vorzeitig, so sind die Schülerinnen und Schüler im Schulgebäude so lange zu betreuen, bis ein gefahrloser Heimweg möglich ist.
Die Eltern informieren die Schule unverzüglich (z. B. per Mail) darüber, dass ihr Kind am betreffenden Tag insofern am Unterricht nicht teilnehmen wird (vgl. Zf. 2.1 des Runderlasses des Kultusministeriums vom 29.05.2015 – BASS 12-52 Nr. 1).
Wenn wir, die GGS Körnerstraße, den Unterricht wegen extremer Wetterverhältnisse vorzeitig beenden müssen, verfahren wir wie folgt: