Erkrankung

Mein Kind ist krank - Was muss ich tun?

Bei einer Erkrankung muss eine sofortige telefonische Krankmeldung bis 8:10 Uhr erfolgen. In dringenden Fällen kann auch auf den Anrufbeantworter des Sekretariats gesprochen werden:

Tel. 02261/67530 oder per Mail an: krankmeldung@114273.nrw.schule

Krankmeldungen werden nicht per Mail an die KlassenlehrerInnen verschickt!

Wann darf mein Kind wieder in die Schule kommen?

Regelungen der Wiederzulassungen
 

Bei bestimmten Krankheiten / Symptomen darf Ihr Kind nicht sofort nach Abklingen der Symptome in die Schule kommen.

Bei Magen-Darm-Infektionen sollte ihr Kind 48 Stunden frei von Symptomen sein, bis es wieder in die Schule geht.

Wenn Ihr Kind Kopfläuse hat, finden Sie hier weitere Informationen.

Das Gesundheitsamt des OBK hat eine Übersicht mit weiteren Krankheiten und den entsprechenden Wiederzulassungszeiten erstellt. Auf dieser Übersicht können Sie erkennen, ab wann Ihr Kind wieder in die Schule gehen darf, falls es an einer der aufgelisteten Krankheiten erkrankt war.

 

Handlungsempfehlung (bei Erkältungssymptomen)
 

Da viele Eltern aktuell bei Erkältungssymptomen unsicher sind, ob sie ihr Kind in die Schule schicken dürfen, hat das Schulministerium im Bildungsportal ein Schaubild zur Verfügung gestellt. Dieses gibt Ihnen eine Empfehlung, was bei einer Erkrankung Ihres Kindes zu beachten ist. Das Schaubild finden Sie hier.

Bitte melden Sie sich bei Krankheitssymptomen Ihres Kindes zunächst umgehend bei Ihrer Schule, um Ihr Kind krank zu melden und das weitere Vorgehen abzustimmen. Die Schule wird Sie auch über die aktuell geltenden Regelungen informieren. Bitte denken Sie daran, dass es eine gemeinsame Aufgabe von Eltern und Schule ist, alle Kinder und alle am Schulleben Beteiligte sowie deren Familien vor einer Infektion zu schützen.

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